Dem Verband gehören folgende Gemeinden an: Möhlin, Zeiningen, Zuzgen, Hellikon, Wegenstetten, Wallbach, Mumpf, Obermumpf und Schupfart. – Gestützt auf § 77a des Gemeindegesetzes wird folgender Vorstandsbeschlüsse veröffentlicht: 1. Protokoll der Vorstandssitzung vom 1. Juni 2021. 2. Verpflichtungskredit Werterhaltungsmassnahmen 2021/2023, in der Höhe von Fr. 1 700 000.- exkl. MWST. Der Beschluss unter Ziffer 2 ist dem fakultativen Referendum gemäss § 77a des Gemeindegesetzes unterstellt. Ablauf der Referendumsfrist: 22. November 2021.