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Aargau: Die Stellenmeldepflicht wird auf weitere Berufe ausgeweitet

(pd) Die Stellenmeldepflicht wird ab dem 1. Januar 2022 auf Berufsarten ausgeweitet, in denen die Arbeitslosen quote 2021 bei mindestens fünf Prozent lag. Betroffen davon sind etwa Verkäuferinnen und Verkäufer oder Fachkräfte in Marketing und Werbung.

Im vierten Quartal eines Jahres aktualisiert der Bund jeweils die Liste der meldepflichtigen Berufe. Diese gilt für das ganze nächste Jahr. Liegt die Arbeitslosenquote in einer Berufsart bei fünf Prozent oder mehr, müssen Unternehmen ihre offenen Stellen zuerst den Regionalen Arbeitsvermitt lungszentren (RAV) melden, bevor sie sie anderweitig aus schreiben.

Aufgrund der hohen Arbeitslosenquote während der Pande mie fallen im Jahr 2022 weitere Berufsarten unter die Stel lenmeldepflicht. Alle Berufsarten, die 2021 bereits melde pflichtig waren, werden auch 2022 der Meldepflicht unterliegen. Zusätzlich kommen ab 1. Januar 2022 folgende Berufsarten hinzu:
• Verkäuferinnen und Verkäufer in Handelsgeschäften
• Fachkräfte in Marketing und Werbung
• Grafik- und Multimedia-Designerinnen und Designer
• Lackiererinnen und Lackierer und verwandte Berufe
• Reiseverkehrsfachkräfte
Die Meldung offener Stellen beim RAV zahlt sich für die Ar beitgeber aus. Sie profitieren von den kostenlosen Vermitt lungsleistungen der öffentlichen Arbeitsvermittlung. Mit dem ebenso kostenlosen Zugang auf die gesamtschweizerische Job-Plattform von www.arbeit.swiss können Arbeitgeber passende Kandidatinnen und Kandidaten finden oder Stellen inserieren. "Durch die Stellenmeldepflicht haben wir mehr Kontakte mit Unternehmen. Wir können ihnen unsere Dienstleistungen aufzeigen und passende Mitarbeitenden vermitteln", sagt Sandra Graf, Leiterin Arbeitsmarktliche In tegration im Amt für Wirtschaft und Arbeit.

Über die Stellenmeldepflicht
Das Schweizer Stimmvolk hat im Februar 2014 die Initiative "Gegen Masseneinwanderung" angenommen. Das Parla ment hat darauf eine Stellenmeldepflicht in Berufsarten mit hoher Arbeitslosigkeit beschlossen. So soll das Potenzial inländischer Arbeitskräfte besser genutzt werden. Seit dem 1. Juli 2018 sind Arbeitgeber verpflichtet, den RAV offene Stellen in bestimmten Berufsarten zu melden. Seit dem
1. Januar 2020 liegt der Schwellenwert bei einer Arbeitslo senquote von mindestens fünf Prozent pro Berufsart. Weitere Informationen finden Unternehmen auf www.ar beit.swiss unter Stellenmeldepflicht. Auf der Unterseite "Check-up 2022" können Berufe eingegeben werden und es wird ersichtlich, ob ein Beruf meldepflichtig ist oder nicht. Gerne helfen die zuständigen RAV bei Fragen weiter.