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Aargauer Regierungsrat empfiehlt Ja zur Änderung der Kantonsverfassung

(pd) Am 25. September kommen vier eidgenössische Vorlagen und eine kantonale Vorlage zur Abstimmung.

Auf nationaler Ebene wird über folgende Vorlagen abgestimmt: die Volksinitiative vom 17. September 2019 «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)», der Bundesbeschluss vom 17. Dezember 2021 über die Zusatzfinanzierung der AHV durch eine Erhöhung der Mehrwertsteuer, die Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHVG) (AHV 21) sowie die Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts).
Zudem wird über eine kantonale Vorlage abgestimmt: Verfassung des Kantons Aargau (Vertretungsregelung für Parlamentsmitglieder); Änderung vom 18. Januar 2022. Mit der Revision der Kantonsverfassung wird die Grundlage geschaffen, damit sich inskünftig die Mitglieder des Grossen Rates bei längerfristiger Abwesenheit durch eine andere Person vertreten lassen können. Die entsprechenden Regelungen hat der Grosse Rat bereits verabschiedet. Diese treten jedoch nur dann in Kraft, wenn die Stimmbevölkerung der vorliegenden Revision der Kantonsverfassung zustimmt. Eine Vertretung ist bei Abwesenheit wegen Mutterschaft, Krankheit oder Unfall möglich. Die Mindestdauer beträgt drei
Monate, die Maximaldauer ein Jahr. Die Vertretung wird nach den gleichen Regeln bestimmt, wie sie für das Nachrücken bei Ausscheiden eines Mitglieds aus dem Grossen Rat gelten. Die Einsetzung einer Vertretung ist freiwillig. Den Gemeinden mit einem Einwohnerrat ist es freigestellt, in ihrer Gemeindeordnung ebenfalls eine Vertretungslösung vorzusehen. Der Regierungsrat und der Grosse Rat empfehlen die Vorlage zur Annahme.