(agv) Das Präsidium des Aargauischen Gewerbeverbands (AGV) begrüsst die vom aktuell zur Vernehmlassung stehenden Änderungen im Baugesetz, kritisiert aber eine Überregulierung.
Die verstärkte Digitalisierung im Bauwesen sei ein wichtiger Schritt nach vorne, schreibt der AGV: «Schnellere Verfahren sind entscheidend für die wirtschaftliche Entwicklung und die Planbarkeit von Bauprojekten und digitalisierte Verfahren können dazu beitragen. Der AGV stellt mit Genugtuung fest, dass der Regierungsrat die aufwändige Digitalisierung im Bauwesen
anpackt.»
Der AGV erwarte aber, dass die Effizienzgewinne zu einer spürbaren Senkung der Gebühren führten. Die Digitalisierung in einem Gebiet, das derzeit mit so viel Papier und Plänen belastet sei, werde ohne Zweifel zum Einsparen von Kopierstunden und
Informationstelefonaten führen. Entsprechend seien die daraus entstehenden Einsparungen, abzüglich der Kosten für die Digitalisierung, den Gebührenpflichtigen zugutekommen zu lassen. Eine verpflichtende Teilnahme an digitalen Systemen lehnt der AGV aber strikte ab. Stattdessen solle ein Anreizsystem geschaffen werden, das die Beteiligten motiviere, sich freiwillig an den digitalen Prozessen zu beteiligen.
Kein WC-Gesetz
Eine zusätzliche kantonale Regulierung von Sanitäreinrichtungen in Restaurants, Veranstaltungsräumen und anderen privaten Bauten sei nicht notwendig. Private Bauherren hätten selbst ein Interesse daran, bedarfsgerechte und ansprechende Anlagen
bereitzustellen. Für Arbeitsplätze und Pausenräume bestehen bereits klare Bundesvorgaben, sodass eine kantonale Ergänzung überflüssig wäre.
Für Schulen und andere öffentliche Gebäude sei der Kanton oder die Gemeinde Bauherrin und könne direkt auf die Anzahl und Mindestanforderungen von WC-Anlagen Einfluss nehmen – ohne dass dies ins Baugesetz aufgenommen werden müsse. Sollte dennoch eine kantonale Regelung geschaffen werden, müsse sie praxisnah und verhältnismässig ausgestaltet sein, um unnötige Bürokratie und zusätzliche Kosten für Unternehmen zu vermeiden.
Fazit: Weniger Bürokratie, mehr Effizienz
Der AGV unterstützt die Digitalisierung und Beschleunigung im Bauwesen, fordert aber eine konsequente Reduktion der Verfahrensdauer und der Gebühren. Eine zusätzliche kantonale Regulierung im Bereich Sanitäreinrichtungen für private Bauherren lehnt der AGV ab – der Markt regle dies bereits sinnvoll. Öffentliche Bauvorhaben könnten eigenständig gesteuert werden, ohne das Baugesetz unnötig aufzublähen.