(agv) Das Präsidium des Aargauischen Gewerbeverbandes (AGV) erachtet die Schaffung einer Ombudsstelle mit einer knappen Million Franken als zu weit gegriffen und verlangt vom Regierungsrat die Prüfung von kosten mässig günstigeren Massnahmen.
«Eine Ombudsstelle bringt dann etwas, wenn den Betroffenen rechtlich keine andere Möglichkeit geboten wird, sich über Missstände zu äussern. Dem AGV sind im Aargau keine Vorkommnisse bekannt, in denen eine Ombudsstelle zusätzlich einen Nutzen gebracht hätte bei der Lösung von Problemen. Insbesondere für KMU stellt sich die Frage, was so eine solche Stelle bringen würde», der der AGV in einer Pressemitteilung.
Und weiter: «Geht es hingegen um die Thematik des Whistleblowings, so stellt der AGV ge nerell die Notwendigkeit einer solchen Stelle bei staatlichen Behörden in Frage. Ziel wäre ja, dass die Führung der Departemente im Kanton so erfolgt, dass Whistleblowing nicht notwendig ist. Wenn es Missstände gibt, so sollten diese mit einer Meldung an die politisch Verantwortlichen in den jeweiligen De partementen behoben werden können. Schliesslich könnte eine Whistleblo wing-Stelle auch extern vergeben werden, was kostenmässig sicher günstiger wäre.
Des Weiteren erwartet der AGV vom Regierungsrat eine vertiefte Analyse über den Nutzen einer solchen Ombuds- bzw. Whistleblowing-Stelle. Allein die Tatsache, dass andere Kantone oder gewisse Verbände solche Funktionen führen, ist aus Sicht des AGV nicht Beweis für dessen Notwendigkeit. Entspre chend erwartet der AGV vom Regierungsrat die entsprechende Überarbeitung der Vorlage. Schliesslich geht es um ca. 1 Mio CHF Steuergelder, deren Ein satz zielführend sein muss und aufgrund dessen ein Mehrwert für die Bevölke rung und KMU resultieren sollte.»