(pd) Das Präsidium des Aargauischen Gewerbeverbands (AGV) hat an der Sitzung vom 15. Juni beschlossen, an der laufenden Vernehmlassung zum Statistikgesetz eine Stellungnahme einzureichen und das neue «Gesetz über die öffentliche Statistik» abzulehnen.
Das Präsidium des AGV sieht das Gewerbe dadurch betroffen, dass über das neue Gesetz eine gesetzliche Grundlage für statistische Verknüpfungen geschaffen wird. Damit kann einerseits die Richtigkeit der Daten besser überprüft werden, andererseits führt dies zu höheren Kontrollen und Nachfragen bei den Datenlieferanten. Das Präsidium erachtet es als wichtig, dass jede neue Statistik selbstständig eine gesetzliche Grundlage hat, um sicher zu stellen, dass dahinter auch ein betriebs- oder volkswirtschaftlicher Nutzen gegeben ist.
Der Gewerbeverband anerkennt, dass die kantonale Regierung und Verwaltung Daten benötigt und diese Erhebungen teilweise nötig sind. Jedoch sollen diese Datenerfassungen nicht zum Voraus beschafft werden, sondern gezielt, zeitlich limitiert und auf das jeweilige Fachgebiet abgestimmt. Eine generelle gesetzliche Regelung erscheint daher nicht zielführend. Es soll wie bis anhin in den jeweiligen Gesetzen die Grundlagen zur spezifischen Statistikerhebung geregelt werden. Nur so wird sichergestellt, dass nur die effektiv benötigten Daten erfasst und keine unnötigen Ressourcen gebunden werden. Die geltend gemachten Effizienzgewinne können zudem durch gesetzliche Grundlagen in den Spezialgesetzen umgesetzt werden. Auf eine Mitwirkungspflicht von natürlichen oder juristischen Personen ist zudem ganz zu verzichten.
Schliesslich moniert das Präsidium auch, dass die Regierung durch die Anpassung des Sta-tistikgesetzes auf bestehende Datenbestände zugreifen will (Zivilstandsregister, Grundbuchamt, Strassenverkehrsamt, etc.). Ein solcher Zugriff ist gemäss dem AGV möglich, aber soll – wie bereits erwähnt – eine Basis in den einzelnen Gesetzen finden, und nicht in einem zentralen Statistikgesetz. Nur so können sich die Bürger effektiv dazu äussern, ob sie in ein-zelnen Bereichen für die Erfassung der Daten zu statistischen Zwecken zustimmen und das Gebot der Einheit der Materie wird nicht verletzt.
Der Anhörungsbericht macht zu erwartende Einnahmen aus der neuen gesetzlichen Grundlage geltend, diese werden aber nicht beziffert. Unabhängig davon stellt das Präsidium des AGV in Frage, ob die vorgesehene Gesetzesänderung insgesamt aus Sicht der Staatskasse (inkl. zusätzlich benötigtem Personal) zu einem positiven Ergebnis führt. Eine generelle Regelung in einem Gesetz über die öffentliche Statistik wird erfahrungsgemäss die Behördenstruktur ausweiten und den administrativen Aufwand für die Gewerbetreibenden noch erhöhen. Dies führt auf beiden Seiten zu unnötigen Mehrkosten, welche den Kantonshaushalt und die Gewerbetreibenden unnötig belasten und den Wirtschaftsstandort Aargau schwächen. Aus diesen Gründen lehnt das Präsidium des AGV das zur Vernehmlassung stehende «Gesetz über die öffentliche Statistik» ab.