(agv) Die Aargauische Pensionskasse wurde 2008 grundlegend neu aufgestellt und mit rund 650 Millionen Franken ausfinanziert und zusätzlich zwecks Äufnung der Wertschwankungsreserve mit einem zinslosen Darlehen von rund 1 Milliarde Franken (durch den Kanton Aargau und die übrigen angeschlossenen Institutionen) ausgestattet. Jetzt sollen erneut die gesetzlichen Grundlagen der APK geändert werden, damit unter anderem Massnahmen zur Abfederung der Folgen der Senkung des Umwandlungssatzes getroffen werden können, mit weiteren Folgen für die Aargauische Staatskasse, befürchtet der Aargauische Gewerbeverband, wie er in einer Medienmitteilung schreibt.
Der Regierungsrat will für die kantonalen Angestellten sowie die Lehrpersonen der Volksschule ein Leistungsniveau von 60 % des versicherten Lohnes sicherstellen. In der heutigen Zeit werden die Umwandlungssätze durch die Pensionskassen aber stetig gesenkt, mit entsprechenden Folgen auf die Altersrenten. Damit kann das frühere Leistungsniveau nicht mehr erreicht werden. Dies betrifft aber nicht nur staatliche Angestellte, sondern auch die Angestellten der KMU.
Der AGV steht hinter dem 3-Säulen-System der Altersvorsorge in der Schweiz. Er steht aber auch für fairen Wettbewerb auf dem Arbeitsmarkt. Der Staat als direkter Konkurrent zur Privatwirtschaft um Arbeitskräfte – insbesondere im heutigen angespannten Arbeitsmarkt mit einem ausgewiesenen Fachkräftemangel – darf daher nicht mit Steuergeldern eine attraktivere Altersvorsorge anbieten, als dies der Durchschnitt der Aargauer KMU anbieten kann. Aus diesem Grund lehnt des Präsidium des AGV eine Einmaleinlage auf Sparguthaben ab.