(pd) Am Sonntag, 18. Juni, entscheiden die Aargauer Stimmberechtigten über drei eidgenössische und drei kantonale Vorlagen. Zudem finden in den Bezirken Aarau und Bremgarten Ersatzwahlen für je eine Bezirksrichterin/einen Bezirksrichter und im Kreis VII des Bezirks Bremgarten eine Ersatzwahl für eine Friedensrichterin/einen Friedensrichter statt. Erste Resultate sind nach 12 Uhr auf www.ag.ch abrufbar.
Der Bundesrat hat beschlossen, am 18. Juni die folgenden eidgenössischen Vorlagen zur Abstimmung zu bringen:
Vorlage 1: Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2022 über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen)
Vorlage 2: Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG)
Vorlage 3: Änderung vom 16. Dezember 2022 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz)
Folgende kantonale Vorlagen gelangen zur Abstimmung:
Vorlage 4: Gesetz über die Ombudsstelle (Ombudsgesetz) vom 17. Januar 2023
Vorlage 5: Verdichtung des Bahnangebots der Regio-SBahn Stein-Säckingen–Laufenburg; Verpflichtungskredit vom 17. Januar 2023
Vorlage 6: Aargauische Volksinitiative «Klimaschutz braucht Initiative! (Aargauische Klimaschutzinitiative)» vom 15. Juni 2020
Erste Resultate der Abstimmung werden am 18. Juni ab circa 12 Uhr auf www.ag.ch/wabag > Abstimmungsresultate aufgeschaltet. Zwischen- und Schlussergebnisse kommuniziert die Staatskanzlei auch über die Social-Media-Kanäle
Twitter und Facebook sowie den Liveticker auf www.ag.ch. Informationen zu den Vorlagen sowie laufend aktualisierte Ergebnisse am Abstimmungssonntag sind zudem über die App «VoteInfo» erhältlich.
Regierungsrat befürwortet Bundesbeschluss über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen
Beim Bundesbeschluss vom 16. Dezember 2022 über eine besondere Besteuerung grosser Unternehmensgruppen (Umsetzung des OECD/G20-Projekts zur Besteuerung grosser Unternehmensgruppen) empfiehlt der Regierungsrat die Annahme. Für den Kanton Aargau bedeutet die Annahme der Vorlage eventuell Mehreinnahmen in Form von Ergänzungssteuern sowie höhere Zahlungen aus dem nationalen Finanzausgleich (NFA).
Bundesgesetz über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit vom Regierungsrat zur Annahme empfohlen
Das Bundesgesetz vom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz, die Innovation und die Stärkung der Energiesicherheit (KlG) empfiehlt der Regierungsrat zur Annahme. Der Regierungsrat bekennt sich zur Klimaneutralität bis 2050. Er selbst hat auf der kantonalen Ebene – unterstützt durch die Mehrheit des Grossen Rats – das Förderprogramm Energie im Gebäudebereich 2021–2024 als indirekten Gegenvorschlag zur Aargauischen Klimaschutzinitiative aufgestockt (siehe kantonale Vorlage unten zur Aargauischen Klimaschutzinitiative). Das Bundesgesetzvom 30. September 2022 über die Ziele im Klimaschutz sei eine sinnvolle Ergänzung des kantonalen Gebäudeprogramms.
Regierungsrat empfiehlt Covid-19-Gesetz zur Annahme
Bei der Änderung vom 16. Dezember 2022 des Bundesgesetzes über die gesetzlichen Grundlagen für Verordnungen des Bundesrates zur Bewältigung der Covid-19-Epidemie (Covid-19-Gesetz) empfiehlt der Regierungsrat, der Vorlage zuzustimmen. Damit bleibt die Handlungsfähigkeit gewahrt, falls es zur Bewältigung von Covid-19 erneuter Massnahmen bedürfte. Dazu gehören unter anderem die Förderung zur Entwicklung und Weiterentwicklung von Covid-19-Medikamenten, eine geregelte Finanzierungssystematik für Vorhalteleistungen oder der Schutz von vulnerablen Arbeitskräften.
Regierungsrat befürwortet Ombudsgesetz
Der Regierungsrat und eine Mehrheit des Grossen Rats stimmen der Schaffung einer Ombudsstelle und somit dem neuen Ombudsgesetz zu. Verschiedene Vorstösse aus dem Grossen Rat verlangten, dass neu auch im Kanton Aargau eine Ombudsstelle eingerichtet wird, so wie es bereits sieben andere Kantone kennen. Diese soll auch für Whistleblowing innerhalb der kantonalen Verwaltung zuständig sein.
Eine Volksabstimmung ist nötig, weil im Grossen Rat gegen dieses Gesetz das Behördenreferendum ergriffen wurde.
Asymmetrischer Halbstundentakt der Regio-S-Bahn Stein-Säckingen–Laufenburg vom Regierungsrat zur Ablehnung empfohlen
Beim Verpflichtungskredit für den asymmetrischen Halbstundentakt der Regio-S-Bahn Stein-Säckingen–Laufenburg empfehlen der Regierungsrat und eine Minderheit des Grossen Rats die Ablehnung. Eine Mehrheit des Grossen Rats beschloss – ergänzend zur Zustimmung zum Buskonzept, dem Schnellbus Laufenburg–Stein-Säckingen – einen Verpflichtungskredit von 61 Millionen Franken für den Ausbau des Bahnangebots zwischen Stein und Laufenburg (Shuttle-Zug). Eine Volksabstimmung ist nötig, weil im Grossen Rat gegen diesen Verpflichtungskredit das Behördenreferendum ergriffen wurde.
Aargauische Klimaschutzinitiative vom Regierungsrat zur Ablehnung empfohlen
Der Regierungsrat und der Grosse Rat empfehlen die Ablehnung der Initiative. Die Zielerreichung der Initiative ist schwer messbar. Mit dem vom Grossen Rat genehmigten und im Dezember 2022 mit einem Zusatzkredit aufgestockten Verpflichtungskredit «Förderprogramm Energie 2021–2024» verfügt der Kanton Aargau bereits über ein ausgewogenes, vielfältiges und effektives Programm, mit welchem Gebäudemodernisierungen finanziell unterstützt werden.