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AG: Die Mitte unterstützt solidarische und gerechte Steuervorlage

(dm) Der Grosse Rat des Kantons Aargau hat dem Gesetzesentwurf zum Steuergesetz im Juni in der ersten Beratung mit 91 zu 41 Stimmen klar zugestimmt. Auf die zweite Beratung habe der Regierungsrat, so Die Mitte Aargau, eine sehr gute und umfassende Vorlage erstellt erhalten. Die Mitte stimmt dem vorliegenden Entwurf zur Änderung des Steuergesetztes auch in der zweiten Beratung geschlossen zu. Die von der CVP zur Erhöhung des Abzuges für Versicherungsprämien und von CVP, FDP und SVP zur Senkung des Gewinnsteuersatzes für juristische Personen eingereichten Postulate können antragsgemäss abgeschrieben werden. Die Änderung des Steuergesetzes soll umgehend auf den 1. Januar des nächstens Jahres in Kraft gesetzt werden.

Für Die Mitte ist eine Anpassung des Pauschalabzugs für Versicherungsprämien und Sparkapitalzinsen auf ein Äquivalent zu den Bundessteuern wichtig, richtig und höchste Zeit. Eine Anpassung an die jährlich bemessene Entwicklung der kantonalen mittleren Prämie der Grundversicherung verhindere, dass man wieder 20 Jahre auf eine Anpassung warten müsse. Die Mitte sei überzeugt, dass aufgrund des prognostizierten BIP-Wirtschaftswachstums und der durch die Gewinnsteuersenkung generierten Effekte die Steuereinahmen der natürlichen sowie juristischen Personen anwachsen würden. Der reduzierte Gewinnsteuersatz werde das Investitionsklima im Aargau grundsätzlich verbessern.

Reduktion der Unternehmenssteuersätze als Anreiz für Unternehmen
Mit der Steuergesetzrevision 2022 verbessere der Aargau seine Position im interkantonalen Vergleich ins Mittelfeld. Eine Reduktion der Unternehmenssteuersätze sei ein bedeutender Anreiz für Unternehmen, ihre wirtschaftlichen Aktivitäten im Aargau zu erhöhen, Investitionen zu tätigen und gewinnstarke Tätigkeiten und Funktionen im Kanton zu halten, zu verstärken oder neu anzusiedeln. Damit resultierten langfristig höhere Steuererträge.

Kompensationszahlungen sind faires Entgegenkommen
Der Mitte sei es bewusst, dass bei Entscheidungen der Steuerpolitik alle Staatsebenen berücksichtigen werden müssten. Über alle Gemeinden betrachtet würden die Steuererträge ab 2023 wachsen. Das sei erfreulich. Bei einzelnen Gemeinden zeigten sich aber bereits heute ohne Steuergesetzrevision strukturelle Defizite, die aber nichts mit der vorliegenden Steuergesetzrevision zu tun hätten. Für diesen Ausgleich der strukturellen Defizite sei der horizontale Finanzausgleich vorgesehen. Dennoch: Der Kanton sehe im Zusammenhang mit der vorliegenden Steuergesetzrevision ausnahmsweise Kompensationszahlungen vor, welche die Gemeinden für die daraus resultierenden Steuerausfälle entschädigten. Diese Zahlungen an die Gemeinden würden gegenüber der ersten Beratung um 10 Millionen Franken auf insgesamt 71 Millionen Franken erhöht. So werde verhindert, dass die Gemeinden in den kommenden Jahren rückläufige Steuereinnahmen verzeichneten. In seiner Gesamtbetrachtung der Auswirkungen auf die Steuereinnahmen der Gemeinden halte der Regierungsrat fest, dass sich diese über den gesamten Betrachtungszeitraum 2022-2026 positiv entwickelten. Die Mitte begrüsst diese Unterstützung.

Solidarische und gerechte Steuervorlage
Die auf die zweite Lesung vorliegenden Unterlagen zu den Prüfungsanträgen hätten eine beeindruckende Fülle an Auswertungen und sehr grossen Informationsgehalt. Wer jetzt noch das Bild eines Blindflugs bemühe, habe die Unterlagen nicht studiert! Wer jetzt noch meine, es bräuchte ein Behördenreferendum, der habe nicht verstanden, dass es sich um eine sehr solidarische und allen Bürgerinnen und Bürgern gerechte Steueranpassung handele, so Die Mitte. Das Risiko einer Abwanderung steuerstarker juristischer Personen könnte aber eine allzu blühende Fantasie nach Staatsaufgaben und Umverteilungen schnell verwelken lassen.
Bevor hier mit der in den Medien bereits angekündigten Androhung eines Behördenreferendums die Kosten für ein Demokratiemanöver entstehen würden, bittet Die Mitte, nochmals genau hinzuschauen «Die höheren Abzüge für die Prämien dienen den finanziell schwächeren und schwächsten unserer Gesellschaft. Anderseits machen die tieferen Gewinnsteuersatz für juristische Personen beider Tarifstufen nur etwa 8 % der Einnahmen bei den Gemeinden aus. Dafür aber belassen wir unseren grossen Arbeitgebern mehr Geld im Unternehmen. Diese Unternehmen sichern Arbeitsplätze. Die Mitte will diese Arbeitsplätze nicht gefährden», so Grossrat Andreas Meier.