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AG: Grossrätliche Kommission heisst Neubau für Amt für Verbraucherschutz gut

(pd) Die grossrätliche Kommission für allgemeine Verwaltung (AVW) stimmt dem Verpflichtungskredit für den Neubau eines Laborgebäudes für das Amt für Verbraucherschutz in Unterentfelden einstimmig zu.

Die Kommission AVW hat sich an der Sitzung vom 12. August mit dem Kreditbegehren für den geplanten Neubau für das Amt für Verbraucherschutz in Unterentfelden befasst. Die Kommission für Gesundheit und Soziales (GSW) hat im Rahmen eines Mitberichts bereits vorgängig dazu Stellung genommen und das Kreditbegehren ebenfalls einstimmig unterstützt.

Sanierungsbedarf und Dringlichkeit unbestritten
Das Amt für Verbraucherschutz ist heute in den beiden kantonseigenen Gebäuden am Kunstweg 24 (Laboratorium) und an der Oberen Vorstadt 14 (Büros) in Aarau untergebracht. Das über hundertjährige Laborgebäude befindet sich in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand. Eine Sanierung des Laborgebäudes ist jedoch weder betrieblich noch wirtschaftlich zweckmässig. Die Dringlichkeit dieses Projekts ist aus Sicht der beiden Kommissionen AVW und GSW unbestritten. Durch die Realisierung des Projekts in Unterentfelden können Büros und Laborgebäude an einem Ort vereint werden.

Langjährige Planung und Nachhaltigkeit
Im Jahr 2017 konnte sich die Kommission AVW vor Ort ein Bild des aktuellen Laborgebäudes machen. Im Jahr 2019 wurde der Kommission ein Werkstattbericht vorgelegt, der intensiv besprochen wurde. Verschiedene Anregungen aus der damaligen Diskussion wurden im vorliegenden Projekt umgesetzt.
Die Kosten in der Höhe von knapp 48,5 Millionen Franken werden für durchaus angemessen betrachtet, konnten doch während der Vorprojektphase diverse Kosteneinsparungen erzielt werden. Die Kommission unterstützt eine ressourcen- und umweltschonende Realisierung des Neubaus. Das Anliegen, einheimisches Holz zu verwenden, wurde berücksichtigt. Es ist geplant, circa 1000 m3 Holz zu verbauen. Im Rahmen der Ausführungsplanung soll überprüft werden, ob auf dem Dach des Neubaus alle vier Flächen – und nicht nur
drei – für Photovoltaik genutzt werden können.

Baugesuch bereits eingereicht
Einige Kommissionsmitglieder bemängelten, dass der Regierungsrat das Baugesuch bereits einreichte. Es konnte durch den Leiter Immobilien Aargau (IMAG) jedoch dargelegt werden, dass mit der Einreichung des Baugesuchs der Standardablauf für Immobilienvorhaben eingehalten wird. So können auch Risiken aufgrund von Anliegen der Nachbarschaft frühzeitig abgeholt werden. Mit der Realisierung des Bauvorhabens soll im ersten Quartal 2022 begonnen werden.
Nachdem die Kommission AVW den Verpflichtungskredit einstimmig gutgeheissen hat, wird der Grosse Rat voraussichtlich im September 2021 darüber entscheiden.