(pd) Die Kommission für Umwelt, Bau, Verkehr, Energie und Raumordnung (UBV) des Aargauer Grossen Rats spricht sich einstimmig zugunsten des Verpflichtungskredits für die kantonale Neobiota-Strategie aus. Der Zusatzkredit für die Ostumfahrung Bad Zurzach wird mit deutlicher Mehrheit genehmigt.
Für die Umsetzung der Neobiota-Strategie des Kantons Aargau beantragt der Regierungsrat einen Verpflichtungskredit von 14,45 Millionen Franken. Die Mitglieder der Kommission UBV halten die zeitnahe Umsetzung dieser Strategie grundsätzlich für wichtig. Allerdings betrachten die Kommissionsmitglieder die Verteilung der damit verbundenen Aufgaben auf drei Departemente teilweise als problematisch. Ebenfalls von manchen kritisch gesehen wird die Schaffung von zwei zusätzlichen Stellen: Eine Anlaufstelle für die Öffentlichkeitsarbeit, welche für die Zusammenarbeit mit und die Beratung von Gemeinden und privaten Akteuren sowie für das Ergreifen von Sofortmassnahmen beim Auftreten neuer Arten zuständig ist; ausserdem eine Projektstelle, welche unter anderem zur Sicherstellung der koordinierten Organisation und der wirkungsvollen Umsetzung der Massnahmen im Feld verantwortlich ist. Zudem sei die Rolle der Gemeinden bei der Umsetzung der Neobiota-Strategie zu wenig klar definiert. Dennoch blieb der Kredit unbestritten und wurde von den Kommissionsmitgliedern einstimmig genehmigt. Die dem Kreditantrag zugrunde liegende Motion will eine Kommissionsmehrheit hingegen erst abschreiben, wenn es sich bestätigt, dass ihre Ziele mit der Umsetzung der Neobiota-Strategie tatsächlich erreicht werden.
Zweiter Zusatzkredit für die Ostumfahrung Bad Zurzach
Ostumfahrung Bad Zurzach
Der Grosse Rat genehmigte im Jahr 2013 für den Bau der Ostumfahrung Bad Zurzach einen Kredit von 48,8 Millionen Franken. Den Kostenbeitrag der Gemeinde Bad Zurzach legte er pauschal auf 10 Millionen Franken fest. Nach Ausarbeitung eines detaillierten Bauprojekts stimmte der Grosse Rat im Jahr 2015 auf Antrag des Regierungsrats einem Zusatzkredit von 15,85 Millionen Franken zu. Nun beantragt der Regierungsrat einen weiteren Zusatzkredit von 11,44 Millionen Franken. Als Gründe führt er unter anderem die geologischen Verhältnisse, ein nicht durch die Indexierung abgedeckter Anstieg der Materialkosten, Zusatzkosten für die Einhaltung der Hygienevorschriften aufgrund von Covid-19 sowie höhere Landerwerbs- und Honorarkosten an. Die Kommissionsmitglieder halten entgegen, dass diese Gründe teilweise bereits im Zusammenhang mit dem ersten Zusatzkredit ins Feld geführt worden sind. Sie stellen zudem die Frage, welche Lehren der Regierungsrat für künftige Grossprojekte gezogen hat. Die Mitglieder der Kommission UBV anerkennen aber, dass der Zusatzkredit für die Fertigstellung des Projekts nötig ist und genehmigen ihn am Ende mit deutlicher Mehrheit.
Die beiden Geschäfte werden voraussichtlich im März 2022 im Grossen Rat behandelt.