(pd) Mit der Änderung des Brandschutzgesetzes wird das Kaminfegermonopol aufgehoben und in die freie Marktwirtschaft überführt. Als Konsequenz der Liberalisierung wird auf eine staatliche Regulierung des Kaminfegerwesens verzichtet. In Zukunft wird es zudem keine generellen, sondern nur noch risikobasierte Brandschutzkontrollen geben.
Mit der Revision des Brandschutzgesetzes werden das Kaminfegermonopol und damit die kantonalen und kommunalen Tarife aufgehoben. In der Folge wird auch auf die staatliche (kommunale) Aufsicht über das Kaminfegerwesen verzichtet. Ebenso entfallen die für Kaminfeger bisher obligatorischen Kurse der Aargauischen Gebäudeversicherung (AGV). Neu wird die AGV die Tarife für kantonale Brandschutzaufgaben erlassen, die sie je nach Aufwand bei komplexen Brandschutzgesuchen erheben kann. Brandschutztätigkeiten der AGV erfolgen in Normalfall unentgeltlich.
Entlastung der Gemeinden und Gebäudeeigentümer
Mit dem revidierten Brandschutzgesetz werden brandschutztechnische Abnahmekontrollen sowie periodische Kontrollen durch risikobasierte Kontrollen nach Bedarf abgelöst. Auch wird die Pflicht zur Brandschutzbewilligung für gewisse Anlagen aufgehoben. Grund für diese Erleichterungen ist die Tatsache, dass bei Bauprojekten seit 2015 Qualitätssicherungs-Verantwortliche Brandschutz (QS-Verantwortliche Brandschutz) beauftragt werden müssen. Diese kontrollieren sämtliche Brandschutzmassnahmen und bestätigen dem Eigentümer der Liegenschaft sowie der Brandschutzbehörde die korrekte Umsetzung der Massnahmen. Die Reduktion der Abnahmekontrollen sowie der periodischen Kontrollen bringen eine deutliche Entlastung der Gemeinden und der Gebäudeeigentümer und damit auch der Wirtschaft mit sich.
Fachperson für die Wartung und Reinigung von Feuerungsanlagen
Mit der Privatisierung des Kaminfegerwesens werden die Gebäudeeigentümer selbst dafür verantwortlich sein, dass ihre Feuerungsanlagen gereinigt und kontrolliert werden. Die Wartung der Anlagen muss jedoch durch eine Fachperson erfolgen. Aus Gründen der Rechtssicherheit sieht das geänderte Gesetz vor, dass die AGV ein einfaches Zulassungsverfahren für Fachpersonen (in der Regel weiterhin Kaminfeger) durchführt.
Die Revisionen des Brandschutzgesetzes sowie der Brandschutzverordnung treten per 1. Januar 2022 in Kraft.