Ein Produkt der  
Die grösste Wochenzeitung im Fricktal
fricktal info
Verlag: 
Mobus AG, 4332 Stein
  Inserate: 
Texte:
inserat@fricktal.info
redaktion@fricktal.info
Fricktalwetter
Überwiegend bewölkt
11.8 °C Luftfeuchtigkeit: 73%

Freitag
8.1 °C | 19 °C

Samstag
6.1 °C | 19.5 °C

AG: Kulturland wird bei Enteignung höher entschädigt

(pd) Das Kulturland soll im Enteignungsfall höher entschädigt werden als bisher. Der Bund hat bereits entsprechende Bestimmungen im Enteignungsrecht aufgenommen. Die nun zuhanden des Grossen Rats verabschiedete Botschaft schafft auch im Kanton Aargau die Gesetzesgrundlage dafür, dass Landwirtschaftsland im Enteignungsfall massvoll besser entschädigt wird. Neu soll die Entschädigung das Doppelte betragen gegenüber der bisherigen Praxis.

Die öffentliche Hand benötigt immer wieder landwirtschaftliches Kulturland, um ihre Aufgaben erfüllen zu können, zum Beispiel für den Bau von Strassen, den Hochwasserschutz und die Revitalisierung von Gewässern. Für den Erwerb von Landwirtschaftsland gelten die einschränkenden Vorschriften des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht (BGBB). Zweck des BGBB ist der Schutz und die Festigung des bäuerlichen Grundbesitzes.
Das Bundesparlament hat die Entschädigung für Kulturland im Jahr 2020 im Bundesgesetz über die Enteignung auf das Dreifache des Höchstwerts der Entschädigung gemäss dem bäuerlichen Bodenrecht festgelegt. Dies mit der Begrün-dung, dass landwirtschaftlich genutzter Boden im Sinne des haushälterischen Umgangs nicht zu günstig enteignet werden dürfe. Der Kanton Aargau möchte sich den Bestimmungen und Vorgaben des Bundes über die Entschädigung von Kulturland im Enteignungsfall annähern und die Entschädigung ebenfalls anheben. Die vom Regierungsrat nun verabschiedete Botschaft schafft die dazu notwendige gesetzliche Grundlage im Baugesetz. Neu soll die Entschädigung das Doppelte betragen gegenüber der bisherigen Praxis.

Anhörung von Dezember 2022 bis März 2023
Das Anhörungsverfahren, zu welchem die politischen Parteien, die Gemeinden sowie betroffene Verbände und Organisationen eingeladen wurden, dauerte vom 2. Dezem-ber 2022 bis zum 10. März 2023.