(pd) Der Aargauer Regierungsrat hat das kantonale Statistikgesetz nach der Anhörung überarbeitet und die Botschaft zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. Das neue Gesetz ist die Grundlage für eine moderne und effiziente Statistik im Kanton Aargau. Es regelt die Tätigkeiten der öffentlichen Statistik und ist für die demokratische Meinungsbildung unerlässlich. Der Datenschutz wird deutlich gestärkt.
Die rechtlichen Grundlagen der kantonalen Statistik sind derzeit im Kanton Aargau nur lückenhaft und unzureichend vorhanden. Mit einem kantonalen Statistikgesetz will der Regierungsrat die Tätigkeiten der öffentlichen Statistik regeln und moderne Methoden der Erhebung, Verarbeitung und Zurverfügungstellung von Daten ermöglichen. Finanzdirektor Dr. Markus Dieth fasst den Nutzen des neuen Gesetzes und den Handlungsbedarf wie folgt zusammen: «Die öffentliche Statistik ist ein wichtiger Service public und für die demokratische Meinungsbildung in unserem Kanton unerlässlich. Mit dem kantonalen Statistikgesetz wollen wir das grosse Potential der Digitalisierung der Daten ausschöpfen. Wir ermöglichen einerseits eine moderne, effiziente sowie gebührenfreie Statistik und stärken andererseits den Datenschutz. Das Statistikgesetz schafft damit einen klaren Mehrwert für die Öffentlichkeit.»
Rückmeldungen aus der Anhörung wurden aufgenommen
Der Regierungsrat hat das kantonale Statistikgesetz nach der Anhörung vom 24. Mai bis 27. August 2022 nochmals überarbeitet und die Botschaft zuhanden des Grossen Rats verabschiedet. In der Anhörung war die Notwendigkeit einer Gesetzesgrundlage für die Statistik seitens der Parteien unbestritten. In der Botschaft wird bestätigt, dass mit dem Gesetz kein zusätzlicher Ausbau der Datenlieferungen und damit keine zusätzliche Belastung der Datenlieferanten einhergeht. Vielmehr wird eine Grundlage für die optimale Nutzung der Daten von Bund und Kanton geschaffen.
Digitalisierung bietet neue Möglichkeiten für Statistik
Mit der rasch fortschreitenden Digitalisierung stehen der Statistik neue Datenquellen zur Verfügung, welche herkömmliche Datenquellen ergänzen, erweitern oder ersetzen. Die öffentliche Statistik hat zudem die Möglichkeit neue statistische Methoden und Analyseverfahren anzuwenden. Dr. Andrea Plüss, Leiterin Statistik Aargau: «Mit dem neuen Statistikgesetz können wir die neuen Möglichkeiten nutzen, welche uns die Digitalisierung bietet.»
Kein Mehraufwand für Datenlieferanten
Für die Datenlieferanten führt das neue Statistikgesetz zu keinem Mehraufwand. Die kantonale Statistik greift für die effiziente Datennutzung und zur Reduktion des Aufwands bei den Gemeinden und weiteren Datenlieferanten, wenn immer möglich, auf bestehende Verwaltungs- und Registerdaten zurück. Daten aus unterschiedlichen Bereichen oder Zeitpunkten sollen dazu mehrfach genutzt, verknüpft und damit effizienter beschafft und ausgewertet werden können. Erhoben werden sollen Daten nur noch dann, wenn ein Rückgriff auf bestehende Daten nicht möglich ist. Die Steuerung des Umfangs der statistischen Tätigkeit des Kantons erfolgt durch den Grossen Rat im Rahmen der Aufgaben- und Finanzplanung.
Datenschutz wird gestärkt
Das kantonale Statistikgesetz wird voraussichtlich im 2. Quartal 2023 sowie ein zweites Mal Ende 2023 im Grossen Rat beraten. Die Inkraftsetzung ist auf den 1. Mai 2024 geplant.