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AG: Nachzahlung von Sozialhilfe – Rund 1300 Flüchtlinge haben bisher Gesuch gestellt

(pd) Seit Oktober 2021 haben beim Kantonalen Sozialdienst (KSD) rund 1300 Flüchtlinge ein Gesuch um Nachzahlung von Sozialhilfegeldern eingereicht.

Das Departement Gesundheit und Soziales informierte am 30. September 2021 über die Möglichkeit für anerkannte und vorläufig aufgenommene Flüchtlinge, die Sozialhilfe nach tieferen Asylansätzen ausgerichtet erhielten, ein Gesuch um
Nachzahlung einzureichen. Bis heute sind beim Kantonalen Sozialdienst Gesuche von 1278 Personen eingegangen, die eine Nachzahlung beantragen.
Über eine Nachzahlung an gesuchstellende Flüchtlinge und Personen, die durch ein Härtefallgesuch den Ausweis B erhalten haben, entscheidet der KSD im Rahmen einer Einzelfallprüfung. Bisher hat der KSD Gesuche von 828 Personen gutgeheissen. 330 Gesuche befinden sich in Prüfung. Gesuche von 120 Personen wurden abgelehnt.
Betroffene können ihre Ansprüche rückwirkend bis zum 1. Oktober 2015 geltend machen. Für die Gesuchstellung ist das entsprechende Formular zu verwenden: www.ag.ch/nachzahlung-sozialhilfe > Gesuchsformular. Das zugehörige Merkblatt ist in zwölf verschiedenen Sprachen verfügbar.