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AIHK zum Planungsbericht Steuerstrategie 2022 bis 2030: Aargau darf den Anschluss nicht verlieren

(aihk) Die Aargauische Industrie- und Handelskammer AIHK nimmt Stellung zum Planungsbericht Steuerstrategie 2022 bis 2030. Ihre Medienmitteilung im Wortlaut:

«Die Kantonsfinanzen sind gesund: Vergangene Defizite wurden grossmehrheitlich getilgt, und die Ausgleichsreserve ist gut gefüllt. Mit der im Mai angenommenen Steuergesetzrevision 2022 findet der Kanton bei den Unternehmensgewinnsteuern den Weg zurück ins Mittelfeld. Die Aargauische Steuerpolitik ist deshalb im Grossen und Ganzen stimmig. Zeit zum Ausruhen bleibt jedoch nicht, wenn wir den Anschluss nicht verlieren wollen.
Während andere Kantone ihre Firmensteuern senkten, mussten sich die Aargauer Unternehmen länger gedulden. Mit der angenommenen Steuergesetzrevision 2022 profitieren nun auch sie. Dass dies ein notwendiger Schritt war, zeigt das neueste Ranking der CS zur Standortattraktivität: Der Aargau fällt von Rang 5 auf Rang 7 zurück. Ohne die Steuergesetzrevision 2022 wäre der Abstieg mutmasslich noch drastischer ausgefallen.

Weitere Unternehmenssteuersenkungen bereits jetzt angehen
Damit der Kanton Aargau nicht weiter an Attraktivität verliert, muss die Situation ständig im Kontext des interkantonalen Steuerwettbewerbs evaluiert werden. Der Regierungsrat möchte in seiner Steuerstrategie vorläufig auf weitere Senkungen der Firmensteuern verzichten beziehungsweise erst nach Vollzug der etappierten Senkung die Situation neu beurteilen. Dies ist zwar verständlich, wirkt jedoch auch zögerlich und ist nicht im Sinne der Attraktivität. Dazu gibt AIHK Direktor Beat Bechtold zu bedenken: ‹Andere Kantone rücken bereits vor, beispielsweise in Baselland dürften bis 2025 weitere Senkungen folgen. Es ist deshalb notwendig, schon heute die Diskussion über neue Unternehmenssteuersenkungen zu eröffnen.›
Für eine ordentliche Gegenfinanzierung ist gesorgt: Mit der Umsetzung der OECD-Mindeststeuer und der Steuergesetzrevision zum Schätzungswesen kommen für die Übergangszeit Mehreinnahmen in die Staatskasse.

Bei den oberen Steuertarifen gibt es noch viel Potenzial
Der Kanton anerkennt den Handlungsbedarf bei den natürlichen Personen: Die im Aargau versteuerten Einkommen sind weiterhin unterdurchschnittlich. Entsprechend sind steuerli-che Anreize nötig, um gute Steuerzahler und gut Ausgebildete von der Lebens- und Wohn-qualität im Aargau zu überzeugen. Die Steuerstrategie strebt an, für alle Einkommens- und Vermögensstufen im interkantonalen Steuerwettbewerb in die Top10 vorzustossen. Dazu sagt Beat Bechtold: ‹Bei den unteren und mittleren Steuertarifen befindet sich der Kanton bereits in einer guten Ausgangslage. Bei den oberen Einkommens- und Vermögenssteuertarifen gibt es noch viel Potenzial. Mit einer Reduktion der oberen Tarife wird der Kanton Aargau auch für gute und sehr gute Steuerzahler attraktiv.›

Standortwettbewerb ist mehr als nur Steuerwettbewerb
Die Standortattraktivität geht jedoch über den Steuertarif hinaus. Gerade in Anbetracht der OECD-Mindeststeuer, die den Steuerwettbewerb für internationale Grossunternehmen faktisch vereinheitlichen wird, ist es wichtig, weitere Standortvorteile zu bieten. Entsprechend tragen auch Massnahmen zur besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf zur Lebensqualität bei.
Vorgesehen ist eine Erhöhung des Abzugs der Drittbetreuungskosten. Wünschenswert ist auch, dass sich der Kanton an den Elternbeiträgen beteiligt – und zwar in allen Einkommensklassen. Beat Bechtold ist überzeugt: ‹Gerade in Haushalten mit höheren Einkommen fehlt aufgrund der steilen Steuerprogression für meist gut ausgebildete Mütter oft der Ar-beitsanreiz. Dabei würde dieses Potenzial an Fachkräften die inländische Arbeitsmarktbeteiligung steigern und so zum Florieren der Wirtschaft und dem allgemeinen Wohlstand beitragen.›

Ja zur Reform der Verrechnungssteuer für einen starken Wirtschaftsstandort Schweiz
In einem ersten Schritt ist es wichtig, den Blick über die Kantonsgrenze hinaus zu werfen und mit einem Ja zur Reform der Verrechnungssteuer für gleich lange Spiesse im internationalen Wettbewerb zu sorgen. ‹Die Vorlage beseitigt einen bedeutenden Standortnachteil, indem sie die Verrechnungssteuer auf Zinserträge aus neu herausgegebenen schweizerischen Anleihen – und nur diesen Teil in Höhe von 6 Prozent der gesamten Verrechnungssteuer – abschafft. So erhalten Schweizer Unternehmen einen Anreiz, Ihre Anleihen künftig in der Schweiz herauszugeben›, sagt Bechtold. Steuereinnahmen werden in die Schweiz zurückgeholt, Arbeitsplätze geschaffen und die öffentliche Hand bei Finanzierungen über Anleihen entlastet.»