Aktualisierung des kantonalen Richtplans – Der Richtplan von 2011 wird à jour gebracht
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(pd) Der Regierungsrat hat ein erstes Paket aktualisierter Kapitel des Richtplans zur Beschlussfassung durch den Grossen Rat verabschiedet. Im ersten Paket werden die Arbeitszonenbewirtschaftung eingeführt sowie die Bereiche Weiler, Störfälle, Landwirtschaft, Mobilität und Energie angepasst. Dieses erste und ein nachfolgendes zweites Aktualisierungspaket bringen den 2011 beschlossenen Richtplan rechtlich auf den neuesten Stand. Eine grundlegende Überprüfung erfolgt in einem späteren Schritt.
Die kantonalen Richtpläne werden in der Regel alle zehn Jahre gesamthaft überprüft und nötigenfalls angepasst. Dies fordert das Raumplanungsgesetz des Bundes (RPG). Die Überprüfung des 2011 vom Grossen Rat beschlossenen Richtplans zeigt, dass sich dieser grundsätzlich weiterhin bewährt. Seither veränderte, rechtliche und planerische Rahmenbedingungen machen jedoch die Aktualisierung verschiedener Richtplankapitel nötig. Zudem sind Auflagen aus der 2017 erfolgten Genehmigung des Richtplans 2011 durch den Bund umzusetzen.
Umsetzung von Anforderungen des Bundes Im Bereich Siedlung wird die Arbeitszonenbewirtschaftung eingeführt. Damit wird eine weitere Forderung zur Siedlungsentwicklung nach innen, gemäss dem 2013 revidierten Raumplanungsgesetz, umgesetzt. Der Richtplan zeigt auf, wie dies im Kanton Aargau als Verbundaufgabe zwischen Gemeinden, Regionalplanungsverbänden und Kanton gelöst wird. Das entsprechende Richtplankapitel wurde in Zusammenarbeit mit den Regionalplanungsverbänden überarbeitet. Es wurde vom Bund mit positivem Ergebnis vorgeprüft und vervollständigt die bereits 2015 vom Grossen Rat beschlossenen Anpassungen an das revidierte Raumplanungsgesetz. Die weiteren Anpassungen in den Bereichen Weiler, Störfälle, Landwirtschaft, Mobilität und Energie bringen die entsprechenden Kapitel auf einen aktuellen Stand. Die Anpassungen der Richtplankapitel liegen im Interesse der Planungs- und Rechtssicherheit, enthalten aber keine grundlegenden Änderungen, die von der angestrebten räumlichen Entwicklung gemäss bisherigem Richtplan abweichen würden.
Mitwirkung brachte über 2400 Hinweise und Anträge Zum vorliegenden Aktualisierungspaket reichten während der Mitwirkungsfrist, die vom 3. Dezember 2021 bis 15. April 2022 dauerte, 116 Interessierte über 2400 Hinweise und Anträge ein. Nach der Auswertung und Bereinigung hat der Regierungsrat die überarbeiteten Entwürfe des Aktualisierungspakets verabschiedet und beantragt sie dem Grossen Rat zur Beschlussfassung. Nach dem Beschluss des Grossen Rats sind die Anpassungen dem Bund zur Genehmigung zu unterbreiten.