(pd) Die EVP will keine weiteren Verschärfungen für Einbürgerungen, weder bei der Sprache, noch bei erhaltenen Bussen. Um Willkür zu verhindern soll neu nicht mehr der Grosse Rat, sondern das Departement entscheiden, ob das Recht eingehalten wurde.
Die Einbürgerungsvorgaben des Bundes wurden in den letzten Jahren immer stärker reglementiert und die Anforderungen erhöht (Sprachniveau, Sozialhilfebezug). Der Aargau gehört zudem zu den Kantonen mit den strengsten Einbürgerungshürden.
Alltags-Sprachniveau genügt
Es ist richtig, dass die Sprachprüfung seit kurzem zum Einbürgerungsverfahren gehört, denn Integration geschieht zu einem grossen Teil über die Sprache und eine Beurteilung nur durch die Behörde der Ge- meinde konnte für Willkür missbraucht werden. Die EVP ist aber dagegen, dass die Sprachhürden bei Ein- bürgerungen im Aargau bei den schriftlichen Sprachkenntnissen vom Referenzniveau A2 (einfache Alltags- sprache) auf B1 (komplexe Alltagssprache) und bei den mündlichen Sprachkenntnissen von B1 (gute Sprachkenntnisse) auf B2 (fliessende Kommunikation) erhöht werden. Die notwendige Sprache sollte für den Alltag genügen. Wird ein höheres Niveau verlangt, dann werden Sprachunbegabte für die Einbürge- rung ausgeschlossen, Grossrat Christian Minder findet das „eine ungerechte Selektion“. Auch viele gebo- rene Schweizerinnen und Schweizer würden den schriftlichen Test nicht bestehen.
Ermessen muss möglich bleiben
Die Verhältnismässigkeit ist nicht nur für die EVP ein essenziell wichtiger Grundsatz bei der Anwendung von Recht. Würde jede rechtliche Übertretung (z.B. Parkbusse oder Verstoss gegen Leinenpflicht für Hunde) automatisch dazu führen, dass jemand nicht eingebürgert werden kann, wäre kein Ermessen mehr mög- lich, etwa über die Hintergründe der Tat. Deshalb lehnt die EVP die vorliegende Verschärfung des straf- rechtlichen Leumunds ab.
Recht statt Parteibuch bei Einbürgerungen
Nach der Prüfung der Einbürgerungsanträge durch die Wohngemeinden müssen die abschliessenden Ent- scheide nach Bundesrecht und kantonalem Recht gefällt werden. Bleibt die Entscheidung beim Grossen Rat, werden weiterhin einzelne Entscheidungen nach ideologischen Gesinnungen gefällt oder um sich öf- fentlich zu profilieren. Entscheide über die Einbürgerung haben aufgrund der vielen Reglementierungen immer mehr exekutiven und nicht legislativen Charakter. Die Zuständigkeit beim Departement erachtet die EVP aus diesen beiden Gründen als sinnvoll.