(pd) Einbürgerung und Kriminalität passen nicht zusammen. Wer schwere Straftaten begangen hat, kann nicht denselben Anspruch auf Einbürgerung erheben wie jene, die sich an unsere Gesetze halten.
Heute endet die Anhörung zur Revision des kantonalen Einbürgerungsrechts. Geplant sind strengere Regeln für die ordentliche Einbürgerung: Das Gesetz über das Kantons- und Gemeindebürgerrecht (KBüG) soll höhere Anforderungen an den strafrechtlichen Leumund und die Sprachkompetenzen stellen. Zudem wird vorgeschlagen, die Zuständigkeiten für die Erteilung des Kantonsbürgerrechts sowie die Beschwerdeinstanzen bei Einbürgerungsentscheiden der Gemeinden neu zu regeln.
Einbürgerung setzt Rechtsbewusstsein voraus
Dazu gehört an erster Stelle die Achtung von Recht und Ordnung. Die FDP Aargau befürwortet deshalb die vom Regierungsrat vorgeschlagene Verschärfung im Bereich des strafrechtlichen Leumunds. Ein Einbürgerungsgesuch soll nur stellen können, wer in den letzten zehn Jahren nicht wegen eines Verbre- chens und in den letzten fünf Jahren nicht wegen eines Vergehens verurteilt wurde. So wird das Vertrau- en der Bürgerinnen und Bürger in die Einbürgerungspolitik gestärkt.
Wer Bürger werden will, muss mitreden können
Integration gelingt dann, wenn wir eine gemeinsame Sprache sprechen – im Alltag, im Beruf und in der Politik. Gute Sprachkenntnisse sind daher unverzichtbar für ein aktives und gemeinsames Miteinander. Die heutigen Mindestanforderungen für Deutschkenntnisse bei Einbürgerungen in Wort (Niveau B1) und Schrift (Niveau A2) sind zu niedrig. Die FDP setzt sich für eine moderate Erhöhung um je eine Stufe auf B2 mündlich und B1 schriftlich ein. Nur so kann eine aktive Teilhabe der Einbürgerungswilligen am ge- sellschaftlichen und politischen Leben gewährleistet werden.
Zuständigkeiten haben sich bewährt
Mit der Erteilung des Kantonsbürgerrechts unterstreicht der Grosse Rat die Bedeutung dieses Rechtsak- tes und bringt seine Wertschätzung für die Einbürgerungswilligen zum Ausdruck. Die Praxis zeigt, dass die Prüfung der Gesuche durch die zuständige Kommission und den Grossen Rat mit vertretbarem Auf- wand erfolgen kann. Eine Übertragung dieser Zuständigkeit an das Departement Volkswirtschaft und Inneres lehnt die FDP deshalb ebenso ab wie eine Änderung der Beschwerdeinstanzen bei Einbürge- rungsentscheiden der Gemeinden.