(pd) Mit dem gemeinsamen Projekt «Weiterentwicklung der gymnasialen Maturität» der Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK) und des Eidgenössischen Departements für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) sollen die anerkannte Qualität der gymnasialen Maturität schweizweit nachhaltig gesichert und der prüfungsfreie Zugang zur Universität langfristig garantiert werden. Der Bildungsrat des Kantons Basel-Landschaft gibt die Details zur Umsetzung von WEGM zur Anhörung frei.
Die EDK hat das neue Reglement über die Anerkennung von gymnasialen Maturitätszeugnissen (MAR) am 22. Juni 2023 und den neuen Rahmenlehrplan (RLP) am 20. Juni 2024 verabschiedet. Die Kantone müssen die neuen gesetzlichen Grundlagen mit einer Übergangsfrist von acht Jahren umsetzen. Im Kanton Basel-Landschaft sollen die ersten Maturitätszeugnisse nach neuen Anerkennungsvorgaben im Sommer 2032 ausgestellt werden.
Unter der Leitung der Hauptabteilung Berufs- und Mittelschulen der Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) des Kantons Basel-Landschaft arbeitet eine Projektgruppe seit August 2023 an der kantonalen Umsetzung der neuen Vorgaben. Diese soll möglichst keine zusätzlichen Belastungen der Gymnasiastinnen und Gymnasiasten auslösen und kostenneutral erfolgen. Die aktuellen Umsetzungsvorschläge fokussieren auf die strukturellen Grundlagen, d.h. notwendige Anpassungen der Stundentafel, das künftige Angebot an Schwerpunktfächern sowie die Ausgestaltung der Maturitätsprüfungen. Die inhaltlichen Arbeiten, insbesondere im Bereich der Lehrpläne, werden in einem zweiten Schritt folgen.
Über Anpassungen der strukturellen Grundlagen sowie der Lehrpläne entscheidet im Kanton
Basel-Landschaft der Bildungsrat. Dieser hat den auf Basis einer Fachkonsultation bei den Gymnasien bereits verfeinerten kantonalen Umsetzungsvorschlag der Projektgruppe intensiv diskutiert und geprüft und in seiner letzten Sitzung zur Anhörung freigegeben. Die wesentlichsten Neuerungen umfassen unter anderem die Wahl zwischen Französisch und Italienisch als Grundlagenfach, die Einführung eines Schwerpunktfachs Philosophie/Psychologie sowie ein erweitertes Fächerangebot mit grösseren Wahlmöglichkeiten im letzten Ausbildungsjahr mit entsprechenden Auswirkungen auf die Maturitätsprüfungen.