Von Alfons Paul Kaufmann, Arbeitgeber, Fraktionspräsident Die Mitte Aargau, Wallbach
Mit einem Ja zu dieser ausgewogenen Steuergesetz-Vorlage haben alle etwas davon. Diese beiden Anliegen der Vorlage sind mehr als berechtigt: Es gibt dringenden Handlungsbedarf bei der Erhöhung der Krankenkassenabzüge bei den natürlichen Personen und bei der Senkung der Gewinnsteuern für Unternehmen mit Gewinnen über 250 000 Franken. Bei Letzteren rangiert der Aargau mittlerweile auf einem der hintersten Plätze. Deshalb ist es sinnvoll, diese beiden Steuersenkungen in eine Vorlage zu verpacken. Dies ist eine langfristige Investition in die Zukunft des Kantons Aargau und deren Einwohnerinnen und Einwohner.
Mit Ihrem Ja stimmen Sie für den höheren Pauschalabzug und für mehr Geld in Ihrem Portemonnaie. Als Ehepaar können Sie künftig einen Pauschalabzug von 6000 Franken statt nur 4000 Franken geltend machen. Als Einzelperson ziehen Sie neu 3000 Franken anstatt wie bisher 2000 Franken ab. Die höheren Pauschalabzüge kommen allen zugute: Dem kleinen Steuerzahler, dem Mittelstand und den grösseren Steuerzahlern. Also nochmals, absolut kein Steuerbeschiss!
Die stufenweise Anpassung des oberen Gewinnsteuersatzes von heute 18,6 auf 15,1 Prozent ist in fast allen anderen Kantonen längst geschehen. Mit einem Ja erhält der Aargau endlich wieder einen wettbewerbsfähigeren Steuertarif für erfolgreiche Unternehmen. Davon profitiert die breite Aargauer Wirtschaft, denn sie belässt so ihre Produktionsstätten im Kanton Aargau. Das nützt auch vielen Gewerblern und den KMU als Zulieferer und stärkt den Aargau als Wirtschaftsstandort. Zudem sind wir damit auch wieder wettbewerbsfähig mit Europa, insbesondere mit dem angrenzenden Deutschland.
Fazit: Alle profitieren von der Steuergesetzrevision – Familien, gemeinsam besteuerte Paare und Einzelpersonen, im Aargau ansässige Unternehmen und die Gemeinden. Deshalb bedeutet ein Ja Vorteile für uns alle.